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Jährliche Sicherheitsunterweisung

Pflicht für Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeitenden über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen (ArbSchG § 12). Die Unterweisung muss bei Beginn und Änderung der Tätigkeit, sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel erfolgen. Anschließend ist sie in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durchzuführen (BetrSichV § 12 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1).

Wir führen die Sicherheitsunterweisung gerne für Sie durch und decken dabei wichtige Themen ab:

  • PSAgA – persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

  • Hubarbeitsbühnen – z. B. Scheren- und Teleskopbühnen

  • Flurförderzeuge – z. B. Gabelstapler

  • Flurgesteuerte Krane – z. B. Hallenkrane

  • Mobilkrane – z. B. Dachdeckerkrane

  • Teleskopstapler – z. B. starr oder drehbar

  • Anschlagmittel – sicheres Heben und Bewegen von Lasten

  • Ladungssicherung – Grundlagen für den Straßenverkehr

Mit unserer regelmäßigen Sicherheitsunterweisung sorgen Sie für rechtliche Sicherheit, Arbeitsschutz und Unfallprävention in Ihrem Unternehmen.

Anzahl Teilnehmer:
Zur Anfrageliste

Jährliche Sicherheitsunterweisung

Je nach Aufgabenbereich Ihrer Mitarbeitenden geht unser Dozent auf alle wichtigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte in Bezug auf den Umgang mit Ihren Arbeitsmitteln ein und steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Unsere Sicherheitsunterweisungen sind speziell auf Sie zugeschnitten und auch kurzfristig an Ihrem Wunschtermin realisierbar. Sie können vorab gerne Schwerpunkte festlegen, auf die wir dann explizit eingehen. Bereits ab einem Teilnehmer kommen wir in Ihren Betrieb oder Sie schicken Ihre Mitarbeitenden zu uns. Eine Sicherheitsunterweisung dauert in der Regel ca. 1-2 Stunden.

Eine Sicherheitsunterweisung sollte mind. 1 Mal jährlich zu jedem Arbeitsmittel stattfinden.

Schulung in unserem Schulungszentrum

Bei dieser Option kommen Ihre Mitarbeiter in unser Schulungszentrum und werden von unserem Dozenten unterwiesen.

Adresse

Peter Cramer GmbH + Co. KG
Schulungszentrum “Halle 3”
Steinbergweg 51-53
58099 Hagen
Anfahrt

Schulung in Ihrem Unternehmen / auf Ihrer Baustelle

Auf Wunsch führen wir die Unterweisung auch Inhouse in Ihrem Betrieb oder direkt auf Ihrem Bauvorhaben durch. Bei den Themen Arbeitsbühne, Gabelstapler, Telestapler und Hallenkran gibt es keine besonderen Anforderungen. Es wird lediglich ein Schulungsraum mit Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie ein Beamer benötigt. Bitte beachten Sie, dass für di Unterweisung PSAgA andere Anforderungen gelten

Schulungstermine

Jährliche Sicherheitsunterweisung
27.08.2025
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Steinbergweg 51-53,
58099 Hagen
Zum Schulungstermin

Ihr Kontakt

Schulungskalender

Schulungstermine

IPAF Bediener Schulung
16.12.2025
08:00 Uhr
Steinbergweg 58099 Hagen
Zur Schulung
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