Jährliche Sicherheitsunterweisung
Jährliche Sicherheitsunterweisung
Pflicht für Arbeitgeber
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeitenden über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen (ArbSchG § 12). Die Unterweisung muss bei Beginn und Änderung der Tätigkeit, sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel erfolgen. Anschließend ist sie in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durchzuführen (BetrSichV § 12 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1).
Wir führen die Sicherheitsunterweisung gerne für Sie durch und decken dabei wichtige Themen ab:
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PSAgA – persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
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Hubarbeitsbühnen – z. B. Scheren- und Teleskopbühnen
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Flurförderzeuge – z. B. Gabelstapler
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Flurgesteuerte Krane – z. B. Hallenkrane
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Mobilkrane – z. B. Dachdeckerkrane
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Teleskopstapler – z. B. starr oder drehbar
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Anschlagmittel – sicheres Heben und Bewegen von Lasten
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Ladungssicherung – Grundlagen für den Straßenverkehr
Mit unserer regelmäßigen Sicherheitsunterweisung sorgen Sie für rechtliche Sicherheit, Arbeitsschutz und Unfallprävention in Ihrem Unternehmen.
Jährliche Sicherheitsunterweisung
Je nach Aufgabenbereich Ihrer Mitarbeitenden geht unser Dozent auf alle wichtigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte in Bezug auf den Umgang mit Ihren Arbeitsmitteln ein und steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Unsere Sicherheitsunterweisungen sind speziell auf Sie zugeschnitten und auch kurzfristig an Ihrem Wunschtermin realisierbar. Sie können vorab gerne Schwerpunkte festlegen, auf die wir dann explizit eingehen. Bereits ab einem Teilnehmer kommen wir in Ihren Betrieb oder Sie schicken Ihre Mitarbeitenden zu uns. Eine Sicherheitsunterweisung dauert in der Regel ca. 1-2 Stunden.
Eine Sicherheitsunterweisung sollte mind. 1 Mal jährlich zu jedem Arbeitsmittel stattfinden.
Schulung in unserem Schulungszentrum
Bei dieser Option kommen Ihre Mitarbeiter in unser Schulungszentrum und werden von unserem Dozenten unterwiesen.
Adresse
Peter Cramer GmbH + Co. KG
Schulungszentrum “Halle 3”
Steinbergweg 51-53
58099 Hagen
Anfahrt
Schulung in Ihrem Unternehmen / auf Ihrer Baustelle
Auf Wunsch führen wir die Unterweisung auch Inhouse in Ihrem Betrieb oder direkt auf Ihrem Bauvorhaben durch. Bei den Themen Arbeitsbühne, Gabelstapler, Telestapler und Hallenkran gibt es keine besonderen Anforderungen. Es wird lediglich ein Schulungsraum mit Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie ein Beamer benötigt. Bitte beachten Sie, dass für di Unterweisung PSAgA andere Anforderungen gelten