Jährliche Sicherheitsunterweisung
Jährliche Sicherheitsunterweisung
Jährliche Sicherheitsunterweisung
Datum: 27.08.2025 09:00 - 27.08.2025 11:00
Dauer: 2 Stunde(n)
Verfügbarkeit: 12 / 12
Pflicht für Arbeitgeber
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeitenden über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen (ArbSchG § 12). Die Unterweisung muss bei Beginn und Änderung der Tätigkeit, sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel erfolgen. Anschließend ist sie in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durchzuführen (BetrSichV § 12 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1).
Wir führen die Sicherheitsunterweisung gerne für Sie durch und decken dabei wichtige Themen ab:
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PSAgA – persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
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Hubarbeitsbühnen – z. B. Scheren- und Teleskopbühnen
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Flurförderzeuge – z. B. Gabelstapler
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Flurgesteuerte Krane – z. B. Hallenkrane
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Mobilkrane – z. B. Dachdeckerkrane
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Teleskopstapler – z. B. starr oder drehbar
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Anschlagmittel – sicheres Heben und Bewegen von Lasten
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Ladungssicherung – Grundlagen für den Straßenverkehr
Mit unserer regelmäßigen Sicherheitsunterweisung sorgen Sie für rechtliche Sicherheit, Arbeitsschutz und Unfallprävention in Ihrem Unternehmen.
Standort: Steinbergweg 51-53 58099 Hagen Deutschland
Preis pro Person pro Tag: 100,00 EUR zzgl. MwSt.
Gruppenpreis
| Min Teilnehmer | Max Teilnehmer | Gruppenpreis |
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| 1 | 6 | 240,00 EUR |
| 7 | 12 | 340,00 EUR |