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Jährliche Sicherheitsunterweisung

Jährliche Sicherheitsunterweisung

Datum: 27.08.2025 09:00 - 27.08.2025 11:00

Dauer: 2 Stunde(n)

Verfügbarkeit: 12 / 12

Pflicht für Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeitenden über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen (ArbSchG § 12). Die Unterweisung muss bei Beginn und Änderung der Tätigkeit, sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel erfolgen. Anschließend ist sie in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durchzuführen (BetrSichV § 12 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1).

Wir führen die Sicherheitsunterweisung gerne für Sie durch und decken dabei wichtige Themen ab:

  • PSAgA – persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

  • Hubarbeitsbühnen – z. B. Scheren- und Teleskopbühnen

  • Flurförderzeuge – z. B. Gabelstapler

  • Flurgesteuerte Krane – z. B. Hallenkrane

  • Mobilkrane – z. B. Dachdeckerkrane

  • Teleskopstapler – z. B. starr oder drehbar

  • Anschlagmittel – sicheres Heben und Bewegen von Lasten

  • Ladungssicherung – Grundlagen für den Straßenverkehr

Mit unserer regelmäßigen Sicherheitsunterweisung sorgen Sie für rechtliche Sicherheit, Arbeitsschutz und Unfallprävention in Ihrem Unternehmen.

Standort: Steinbergweg 51-53 58099 Hagen Deutschland

Preis pro Person pro Tag: 100,00 EUR zzgl. MwSt.

Gruppenpreis

Min Teilnehmer Max Teilnehmer Gruppenpreis
1 6 240,00 EUR
7 12 340,00 EUR

Anzahl Teilnehmer:
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Ihr Kontakt

Schulungskalender

Schulungstermine

IPAF Bediener Schulung
16.12.2025
08:00 Uhr
Steinbergweg 58099 Hagen
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