UVV-Prüfung PSAgA
Sie haben Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) im Einsatz? Dann ist eine regelmäßige UVV-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß DGUV-Regel 112-198 muss Ihre PSAgA mindestens alle 12 Monate von einem befähigten Sachkundigen geprüft und dokumentiert werden.
Unser Schulungszentrum übernimmt diese Prüfung für Sie - schnell, fachgerecht und zuverlässig. Egal ob Auffanggurt, Verbindungsmittel oder Komplettset: Wir prüfen Ihre Ausrüstung, dokumentieren das Ergebnis und senden Ihnen die einsatzbereite PSA zurück. Sollte ein Teil nicht mehr verwendbar sein, informieren wir Sie umgehend und kümmern uns auf Wunsch um Ersatz.
Ihre Vorteile:
- UVV-Prüfung durch sachkundige Personen
- Dokumentation + Prüfplakette inklusive
- Erinnerung an fällige Prüfungen
- Service für bei uns gekaufte sowie fremde PSAgA
So funktioniert’s: Kontakt aufnehmen, PSA einsenden oder vorbeibringen - wir kümmern uns um den Rest. Nach der Prüfung erhalten Sie Ihre Ausrüstung per Post oder zur Abholung zurück.