Jährliche Sicherheitsunterweisung PSAgA
Jährliche Sicherheitsunterweisung PSAgA
Pflicht für Arbeitgeber
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeitenden über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Die Unterweisung muss bei Beginn und Änderung der Tätigkeit sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel erfolgen. Danach ist sie in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durchzuführen.
Diese jährliche Sicherheitsunterweisung konzentriert sich speziell auf die PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) und Rettungsausrüstung (RA) und vermittelt praxisnahes Wissen sowie rechtliche Grundlagen:
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Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
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Grundlagen zu PSAgA und RA - Auswahl, Gebrauchsanleitung, Kennzeichnung, bestimmungsgemäße Verwendung, Sicht- und Funktionsprüfung
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Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA
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Rettungskonzept bei Hubarbeitsbühnen
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Erste Hilfe - Hängetrauma, abweichende Schocklagerung
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Praxisteil - praktische Übungen mit den eigenen Mitteln der Teilnehmenden
Mit dieser Unterweisung stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden sicher und korrekt mit PSAgA arbeiten und Unfälle vermieden werden können.
Anwender
Dieser Kurs richtet sich an alle Personen, die mobile Hubarbeitsbühnen einsetzen, bei denen die Nutzung eines Sicherheitsgeschirrs gegen Absturz erforderlich ist oder empfohlen wird.
Dauer
Die Schulungsdauer hängt von der Teilnehmerzahl ab. In der Regel dauert der Kurs etwa 4 Stunden (von 08:00 bis ca. 12:00 Uhr).
Nachweis
Nach erfolgreicher Unterweisung erhalten Sie von uns das Unterweisungsprotokoll als Nachweis. Gerne tragen wir die Unterweisung auch im Sicherheitspass ein, falls vorhanden.
Lerninhalte
- Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
- Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA (Auswahl, Gebrauchsanleitung, Kennzeichnung, bestimmungsgemäße Verwendung, Sicht- und Funktionsprüfung)
- Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA
- Rettungskonzept bei Hubarbeitsbühnen
- Erste Hilfe: Hängetrauma, abweichende Schocklagerung
- Praxisteil mit Ihren eigenen Mitteln
Eine Unterweisung sollte mind. 1 Mal jährlich zu jedem Arbeitsmittel stattfinden.
Schulung in unserem Schulungszentrum
Bei dieser Option kommen Ihre Mitarbeiter in unser Schulungszentrum und werden von unserem Dozenten unterwiesen.
Adresse
Peter Cramer GmbH + Co. KG
Schulungszentrum “Halle 3”
Steinbergweg 51-53
58099 Hagen
Anfahrt
Schulung in Ihrem Unternehmen / auf Ihrer Baustelle
Auf Wunsch führen wir die Unterweisung auch Inhouse in Ihrem Betrieb oder direkt auf Ihrem Bauvorhaben durch.
Technische Anforderungen
Es wird ein Schulungsraum mit Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie ein Beamer benötigt.
Technische Anforderungen Gerät
Für die Unterweisung wird zwingend eine Scherenarbeitsbühne gemäß nachfolgender Anforderungen benötigt:
- Auslage von mind. 1 Meter
- Eigengewicht über 2.000 kg
- Anschlagpunkt im Korb vorhanden
Falls nicht vorhanden, senden wir Ihnen gerne ein Mietangebot zu.
Technische Anforderungen PSAgA
Jeder Teilnehmer sollte eine eigene PSAgA zur Schulung mitbringen. Diese können Sie bei Bedarf käuflich bei uns erwerben. Bitte teilen Sie uns dies rechtzeitig vor der Schulung mit, damit wir die Ware vorrätig haben.