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Jährliche Sicherheitsunterweisung PSAgA

Pflicht für Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeitenden über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Die Unterweisung muss bei Beginn und Änderung der Tätigkeit sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel erfolgen. Danach ist sie in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durchzuführen.

Diese jährliche Sicherheitsunterweisung konzentriert sich speziell auf die PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) und Rettungsausrüstung (RA) und vermittelt praxisnahes Wissen sowie rechtliche Grundlagen:

  • Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes

  • Grundlagen zu PSAgA und RA - Auswahl, Gebrauchsanleitung, Kennzeichnung, bestimmungsgemäße Verwendung, Sicht- und Funktionsprüfung

  • Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA

  • Rettungskonzept bei Hubarbeitsbühnen

  • Erste Hilfe - Hängetrauma, abweichende Schocklagerung

  • Praxisteil - praktische Übungen mit den eigenen Mitteln der Teilnehmenden

Mit dieser Unterweisung stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden sicher und korrekt mit PSAgA arbeiten und Unfälle vermieden werden können.

Anzahl Teilnehmer:
Zur Anfrageliste

Anwender

Dieser Kurs richtet sich an alle Personen, die mobile Hubarbeitsbühnen einsetzen, bei denen die Nutzung eines Sicherheitsgeschirrs gegen Absturz erforderlich ist oder empfohlen wird.

Dauer

Die Schulungsdauer hängt von der Teilnehmerzahl ab. In der Regel dauert der Kurs etwa 4 Stunden (von 08:00 bis ca. 12:00 Uhr).

Nachweis

Nach erfolgreicher Unterweisung erhalten Sie von uns das Unterweisungsprotokoll als Nachweis. Gerne tragen wir die Unterweisung auch im Sicherheitspass ein, falls vorhanden.

Lerninhalte

  • Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
  • Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA (Auswahl, Gebrauchsanleitung, Kennzeichnung, bestimmungsgemäße Verwendung, Sicht- und Funktionsprüfung)
  • Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA
  • Rettungskonzept bei Hubarbeitsbühnen
  • Erste Hilfe: Hängetrauma, abweichende Schocklagerung
  • Praxisteil mit Ihren eigenen Mitteln

Eine Unterweisung sollte mind. 1 Mal jährlich zu jedem Arbeitsmittel stattfinden.

Schulung in unserem Schulungszentrum

Bei dieser Option kommen Ihre Mitarbeiter in unser Schulungszentrum und werden von unserem Dozenten unterwiesen.

Adresse

Peter Cramer GmbH + Co. KG
Schulungszentrum “Halle 3”
Steinbergweg 51-53
58099 Hagen
Anfahrt

Schulung in Ihrem Unternehmen / auf Ihrer Baustelle

Auf Wunsch führen wir die Unterweisung auch Inhouse in Ihrem Betrieb oder direkt auf Ihrem Bauvorhaben durch.

Technische Anforderungen

Es wird ein Schulungsraum mit Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie ein Beamer benötigt.

Technische Anforderungen Gerät

Für die Unterweisung wird zwingend eine Scherenarbeitsbühne gemäß nachfolgender Anforderungen benötigt:

  • Auslage von mind. 1 Meter
  • Eigengewicht über 2.000 kg
  • Anschlagpunkt im Korb vorhanden

Falls nicht vorhanden, senden wir Ihnen gerne ein Mietangebot zu.

Technische Anforderungen PSAgA

Jeder Teilnehmer sollte eine eigene PSAgA zur Schulung mitbringen. Diese können Sie bei Bedarf käuflich bei uns erwerben. Bitte teilen Sie uns dies rechtzeitig vor der Schulung mit, damit wir die Ware vorrätig haben.

Schulungstermine

Leider gibt es zu diesem Kurs aktuell keinen Termin. Gerne vereinbaren wir neue Termine nach Ihren Wünschen.

Ihr Kontakt

Schulungskalender

Schulungstermine

IPAF Bediener Schulung
16.12.2025
08:00 Uhr
Steinbergweg 58099 Hagen
Zur Schulung
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